Unternehmensberatung für Inkassounternehmen
Werden Sie ihr eigener Inkassounternehmer. Ich zeige Ihnen den Weg, die Voraussetzungen und die Verdienstmöglichkeiten.

Inkassounternehmen gründen
Gründen Sie Ihr eigenes Inkassounternehmen – mit meiner Erfahrung an Ihrer Seite gelingt der Start rechtssicher, effizient und erfolgreich.
Inkassounternehmer werden
Werden Sie Inkassounternehmer – ich begleite Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zur eigenen Zulassung und einem erfolgreichen Geschäftsmodell.
Inkassounternehmen kaufen
Kaufen Sie ein bestehendes Inkassounternehmen – ich unterstütze Sie bei Auswahl, Prüfung und Übernahme, damit Sie sofort durchstarten können.
Inkasso ist kein Trend – es ist ein Geschäft mit Substanz. Jetzt einsteigen und professionell durchstarten!
Sachkunde erlangen
Die Sachkunde kann durch einschlägige Berufserfahrung, eine juristische Ausbildung oder anerkannte Lehrgänge nachgewiesen werden. Alternativ können Sie sich gezielt auf den Sachkundenachweis vorbereiten und diesen bei der Behörde erbringen.
Zulassung erhalten
Der wichtigste Schritt ist die Zulassung nach § 10 RDG bei der zuständigen Behörde. Hierzu müssen unter anderem persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Sachkunde nachgewiesen werden.
Geschäftsbetrieb vorbereiten
Dazu gehören unter anderem: Auswahl der geeigneten Software für Forderungsmanagement, Einrichtung eines sicheren IT-Systems, Gestaltung von Verträgen und Formularen sowie Aufbau von Buchhaltung und Datenschutzkonzepten.
Mandanten gewinnen
Nach der Zulassung gilt es, erste Mandanten zu akquirieren, Arbeitsprozesse zu definieren und sich einen professionellen Auftritt – z. B. über Webseite und Kundenkommunikation – aufzubauen, um Vertrauen zu schaffen und effizient zu arbeiten.
Ihr Weg zum eigenen Inkassounternehmen – Schritt für Schritt mit mir an Ihrer Seite
Voraussetzungen prüfen
Ich helfe Ihnen, Ihre Ausgangslage realistisch einzuschätzen und die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 10 RDG sicher zu erfüllen.
Sachkunde belegen
Gemeinsam bereiten wir die Sachkundebestätigung oder den Nachweis über Ihre Berufserfahrung so auf, dass die Behörde möglichst reibungslos entscheiden kann.
Zulassung beantragen
Ich begleite Sie bei der Zusammenstellung und Einreichung aller Antragsunterlagen – inklusive Vermögensnachweis, Führungszeugnis, Versicherung und Geschäftsmodellbeschreibung.
Geschäft aufbauen
Sie erhalten von mir praxiserprobte Empfehlungen zur Auswahl der passenden Inkasso-Software, zur Gestaltung Ihrer Dienstleistungspakete, zur Mandantengewinnung und zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Tagesgeschäft.
Fragen und Antworten zum Thema Inkassounternehmen gründen
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Inkassounternehmen zu gründen?
Um ein Inkassounternehmen zu gründen, benötigen Sie eine behördliche Registrierung nach § 10 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz). Dafür müssen Sie persönlich zuverlässig sein, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse haben, eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung vorweisen und Ihre Sachkunde nachweisen können. Ich helfe Ihnen, alle Voraussetzungen zu prüfen und richtig zu dokumentieren.
Wie kann ich die notwendige Sachkunde nachweisen?
Der Sachkundenachweis kann auf verschiedenen Wegen erbracht werden: durch eine juristische Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung oder durch den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Sachkundelehrgangs. Ich unterstütze Sie bei der Wahl des passenden Weges und der optimalen Darstellung gegenüber der Behörde.
Wie lange dauert das Zulassungsverfahren?
Die Dauer ist von der Bearbeitungszeit der zuständigen Behörde abhängig, in der Regel müssen Sie mit 6 bis 12 Wochen rechnen – vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig und korrekt. Ich sorge dafür, dass Ihr Antrag sorgfältig vorbereitet und effizient eingereicht wird.
Was kostet die Gründung eines Inkassounternehmens?
Die Kosten variieren je nach Bundesland und Umfang der Unterstützung. Neben der behördlichen Gebühr (meist zwischen 150 und 400 Euro) fallen Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung, ggf. für einen Sachkundelehrgang sowie für IT und Ausstattung an. Ich biete Ihnen auf Wunsch ein transparentes Paket zur realistischen Planung.
Muss ich eine bestimmte Ausbildung haben?
Nein, eine bestimmte Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist der Sachkundenachweis. Auch Quereinsteiger können zugelassen werden, wenn sie ihre Sachkunde glaubhaft darlegen können – z. B. über Berufserfahrung im Forderungsmanagement oder über gezielte Fortbildung.
Kann ich ein Inkassounternehmen auch im Nebenerwerb betreiben?
Grundsätzlich ja. Die Zulassung wird nicht an eine bestimmte Arbeitszeit geknüpft. Sie müssen aber sicherstellen, dass Sie die rechtliche und organisatorische Verantwortung jederzeit wahrnehmen können. Ich helfe Ihnen, das Modell rechtssicher aufzubauen – auch im Nebenerwerb.
Was darf ich als Inkassounternehmer genau tun – und was nicht?
Als registrierter Inkassodienstleister dürfen Sie im Auftrag Dritter offene Forderungen außergerichtlich beitreiben und dabei rechtlich beraten – ähnlich wie ein Anwalt. Gerichtliche Vertretung (z. B. im Klageverfahren) ist aber nicht erlaubt. Ich erläutere Ihnen genau, wo Ihre Grenzen und Ihre Möglichkeiten liegen.
Wie komme ich an Mandanten?
Viele Mandanten suchen aktiv nach vertrauenswürdigen Inkassopartnern. Ein professioneller Online-Auftritt, gezielte Positionierung und ein gutes Netzwerk sind entscheidend. Ich zeige Ihnen, wie Sie mit einfachen Mitteln erfolgreich starten und erste Aufträge gewinnen.
Bieten Sie auch Unterstützung beim Geschäftsaufbau nach der Zulassung?
Ja – gerne. Ich unterstütze Sie nicht nur bei der Zulassung, sondern auf Wunsch auch beim Aufbau Ihres Unternehmens: von der Softwareauswahl über rechtssichere Vertragsmuster bis hin zur Strategie für Marketing und Vertrieb.
Kann ich ein bestehendes Inkassounternehmen übernehmen statt neu zu gründen?
Ja, das ist möglich und oft sogar sinnvoll. Ich begleite Sie auf Wunsch beim Kauf eines bestehenden Inkassounternehmens – inklusive Prüfung der Zulassungssituation, Vertragsgestaltung und Übernahmebegleitung. Dadurch sparen Sie Zeit und Aufwand im Vergleich zur Neugründung.
Kann ich auch ohne juristisches Studium ein Inkassounternehmen gründen?
Ja – absolut! Ein juristisches Studium ist nicht erforderlich. Auch Quereinsteiger können sich als Inkassodienstleister registrieren lassen, wenn sie ihre Sachkunde nachweisen können. Ich zeige Ihnen, wie Sie mit Ihrer bisherigen Berufserfahrung oder gezielter Weiterbildung die Zulassung erfolgreich meistern.
Wie kann ich die geforderte Sachkunde als Quereinsteiger erbringen?
Es gibt verschiedene Wege: Sie können entweder über Ihre bisherige Berufspraxis im Bereich Forderungsmanagement, Kundenbuchhaltung, Inkasso oder verwandte Tätigkeiten argumentieren – oder einen anerkannten Sachkundelehrgang absolvieren. Ich helfe Ihnen, den für Sie passenden Weg zu wählen und Ihren Nachweis gegenüber der Behörde überzeugend darzustellen.
Welche Unterstützung bekomme ich bei der Gründung?
Ich begleite Sie persönlich durch alle Phasen: von der Prüfung Ihrer Voraussetzungen über die Antragstellung bis hin zum Geschäftsaufbau. Als erfahrener Inkassodienstleister kenne ich die typischen Hürden und zeige Ihnen, wie Sie auch ohne Vorkenntnisse rechtssicher und erfolgreich starten können.
Wie viel Startkapital benötige ich als Quereinsteiger?
Die Einstiegskosten sind vergleichsweise gering. Neben der behördlichen Registrierungsgebühr (rund 150–400 €) fallen Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung, ggf. einen Sachkundelehrgang und technische Grundausstattung (z. B. Software) an. Gemeinsam entwickeln wir ein Gründungskonzept, das zu Ihrem Budget passt.
Wie finde ich als Neuling erste Mandanten?
Ein klar positionierter Auftritt, zielgerichtetes Marketing und ein seriöses Erscheinungsbild sind entscheidend. Ich zeige Ihnen, wie Sie sich als kompetenter Dienstleister präsentieren – auch ohne Referenzen – und wie Sie die richtigen Zielgruppen ansprechen, z. B. kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe oder Online-Shops.
Wie unterscheidet sich Inkasso von klassischen Rechtsberufen?
Als Inkassounternehmer sind Sie nicht wie ein Anwalt zur Prozessvertretung berechtigt – aber Sie dürfen rechtliche Dienstleistungen rund um das Forderungsmanagement erbringen. Dazu gehört z. B. das Verfassen von Mahnschreiben, die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens und die Kommunikation mit Schuldnern. Ich erkläre Ihnen genau, was erlaubt ist – und wie Sie professionell und rechtskonform auftreten.
Ist die Tätigkeit als Inkassounternehmer überhaupt noch gefragt?
Ja – mehr denn je! Viele Unternehmen haben mit Zahlungsverzug zu kämpfen und suchen externe Partner, um offene Forderungen durchzusetzen. Der Markt wächst seit Jahren konstant, und seriöse Anbieter sind stark gefragt. Ich unterstütze Sie dabei, sich nachhaltig zu etablieren.
Kann ich auch im Nebenerwerb starten?
Ja, der Start im Nebenerwerb ist möglich und oft ein kluger erster Schritt. Wichtig ist, dass Sie Ihre beruflichen und organisatorischen Pflichten als Inkassodienstleister zuverlässig erfüllen können. Ich helfe Ihnen, ein tragfähiges Nebenerwerbsmodell aufzubauen – mit klarer Struktur und geringem Risiko.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Ich bereite Ihre Unterlagen mit Ihnen so vor, dass eine Ablehnung möglichst vermieden wird. Sollte es doch zu Rückfragen oder Auflagen kommen, begleite ich Sie im Dialog mit der Behörde und helfe Ihnen, alle Anforderungen rechtskonform zu erfüllen. Ihr Ziel ist auch mein Ziel: die erfolgreiche Registrierung.
Bieten Sie auch praktische Hilfe beim Geschäftsaufbau nach der Zulassung?
Ja – mein Angebot endet nicht mit dem positiven Bescheid der Behörde. Ich unterstütze Sie auch danach, z. B. bei der Auswahl Ihrer Inkassosoftware, bei der Mandantengewinnung und bei der Gestaltung effizienter Arbeitsprozesse. Auf Wunsch auch mit Vorlagen, Checklisten und persönlicher Begleitung.
Sie haben noch Fragen? – Kein Problem, schicken Sie uns eine Nachricht und wir werden schnellstmöglich antworten:
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